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Die Heilpraktiker-Erlaubnis benötigst du in Deutschland, wenn du Heilkunde ohne ärztliche Approbation ausüben möchtest. Dies regelt das Heilpraktikergesetz von 1939.
Heilkunde umfasst die berufsmäßige Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn keine direkte Gegenleistung erfolgt.
'Ohne Bestallung' bedeutet ohne staatliche Approbation als Arzt. Heilpraktiker sind zur Ausübung der Heilkunde berechtigt, haben aber nicht den Status eines approbierten Arztes.